Die beiden Fragenkataloge "Betriebliche Kenntnisse" und "Kenntnisse von Vorschriften" für die Klassen A und E sowie technische Kenntnisse für die Klasse
E sind bereits veröffentlicht und werden ab dem 1. Februar angewendet.
Für die Zusatzprüfung von Klasse E nach A wird darauf hingewiesen, dass die
technischen Kenntnisse der Klasse A nachgewiesen werden müssen. Bei erfolgreichem
Ablegen der Zusatzprüfung kann eine HAREC ausgestellt werden.
Bei der freiwilligen Zusatzprüfung Morsetelegrafie haben sich keine
Änderungen in der Verfügung ergeben. Weitere Informationen sind einer Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo zu entnehmen, die über zwei Amtsblattmitteilungen der Bundesnetzagentur berichtet.