An dieser Stelle ist auch der Hinweis wichtig, dass Beträge erst dann zu bezahlen sind, wenn die Behörde entsprechende Bescheide zugestellt hat. Funkamateure, die in beiden Jahren über eine Rufzeichenzuteilung verfügten, werden folglich eine Rechnung über 58,35 € erhalten. Basis für die Gebührenerhebung ist die Neunte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung, die am 27. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und im Internet unter http://tinyurl.com/ycg4pf5q nachgelesen werden kann. Analysiert man die Beiträge im Einzelnen, fällt auf, dass der EMVG-Beitrag für das Jahr 2015 mit 24,59 € einer höchsten der Vorjahre darstellte. Das Jahr 2013 markierte indes mit 11,44 € einen Höchststand beim TKG-Beitrag. Generell bewegten sich in den vergangenen Jahren die einzelnen TKG-Beiträge im Bereich von 3,04 € (in 2012) bis 11,44 € (in 2013) und die EMVG-Beiträge im Bereich von 18,92 € (in 2016) bis 24,59 € (in 2015). Diese Information ist neben einer weiteren Analyse zur Entwicklung der Beiträge der vergangenen Jahre als Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite erschienen: https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen.