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TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2019, 2020 und 2021 festgelegt

BNetzA

Am 16. September ist im Bundesgesetzblatt die 13. Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung erschienen. Darin wurden die TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2019, 2020 und 2021 wie folgt festgelegt: Für 2019 2,28 € TKG- und 11,59 € EMVG-Beitrag (in Summe 13,87 €), für 2020 0 € TKG und 6,13 € EMVG-Beitrag (Summe 6,13 €) und für 2021 3,28 € TKG und 7,96 € EMVG-Beitrag (Summe 11,24 €). Insgesamt für diese drei Jahre also 31,24 €.

Beitragspflichtig sind jeweils Funkamateure, die in dem jeweiligen Zeitraum eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besaßen. Funkamateure, die in den Jahren über eine Rufzeichenzuteilung verfügten, werden folglich eine Rechnung über 31,24 € erhalten. Die Funkamateure müssen entsprechende Beitragsforderungen erst bezahlen, nachdem die Beitragsbescheide von der Bundesnetzagentur zugestellt worden sind.

Für jedes Jahr führt die BNetzA rückwirkend eine Neuberechnung der Einzelbeiträge durch, in der sich der Aufwand für die einzelnen Funknutzer widerspiegelt. Eine entsprechende Tabelle ist nebst dieser Information als Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite unter https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/ veröffentlicht.

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