Archiv Detailansicht

TKG- und EMVG-Beiträge müssen überwiesen werden

Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, dass bei den aktuell durch die Bundesnetzagentur versendeten TKG- und EMVG-Beitragsbescheiden die in der Vergangenheit ggf. erteilten Einzugsermächtigungen keine Gültigkeit mehr haben. Im Zuge der Einführung von SEPA (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) hat die BNetzA die Nutzung des Lastschriftverfahrens bis auf Weiteres eingestellt.

Siehe hierzu auch die beigefügte Information der BNetzA unten. Bitte achten Sie darauf, dass die Zahlung nur noch durch eine Überweisung möglich ist.

Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X