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UKW-Frequenzen für die Allgemeinheit

Mit Verweis auf §55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die

Bundesnetzagentur mit ihrer Verfügung 7/2006 die Frequenzbereiche von

87,5 bis 108 MHz sowie 863 bis 865 MHz und 1795 bis 1800 MHz für die

Nutzung "durch die Allgemeinheit für drahtlose Audio-Funkanwendungen

zugeteilt". Damit ist auch in Deutschland erlaubt, beispielsweise einen MP3-Player Musik per Funk an das Autoradio übermitteln zu lassen.

Die Nutzung der Frequenzen durch drahtlose Audio-Anwendungen ist nicht

an einen bestimmten Standard gebunden. Je nach Frequenz ist dabei eine

maximale Sendeleistung von 10 mW (863 bis 865 MHz), 20 mW (1795 bis

1800 MHz) und 50 nW (87,5 bis 108 MHz) erlaubt. Allerdings dürfen die

unteren Frequenzen nur zusammen mit einem Nutzsignal verwendet werden,

bei den höheren muss die abgestrahlte Leistung automatisch nach

spätestens 5 Minuten um mindestens 30 dB reduziert werden, liegt kein

Audio-Eingangssignal an. Diese Zuteilung an die Allgemeinheit ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet.

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