Durch schriftliche Stellungnahmen und in der öffentlichen Anhörung im Bundesumweltministerium am 19. Juni 2008 hatten Vertreter des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) vorgetragen, das UGB diene nicht der gewünschten Verwaltungsvereinfachung wenn ein zweites Anzeigeverfahren für die Funkamateure gegenüber der zuständigen Landesbehörde eingeführt würde. Die Funkamateure würden ihre Umweltverträglichkeit bereits bei der BNetzA anzeigen. Außerdem berücksichtige das UGB zu wenig den Experimentalcharakter des Amateurfunks, wenn es eine erneute Anzeige für Änderungen verlange. Der RTA hob die bestehende, erforderliche und gewünschte Änderungshäufigkeit von Amateurfunkstellen gemäß AFuG hervor. Die Vertreter des BMU hatten in der öffentlichen Anhörung bekundet, bereits in Kontakt mit der für den Amateurfunk zuständigen Behörde (BMWi) zu stehen und Verbesserungen zugunsten des Amateurfunks zugesagt. Die Thematik und die Stellungnahmen des RTA sind nachzulesen in den Vorstandsinformationen vom 19. Dezember 2007, 11. Januar 2008, 15. Mai 2008, 5. Juni 2008 sowie 25. Juni 2008 unter service.darc.de/voinfo.