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Verbändeanhörung zum Umweltgesetzbuch

Eine weitere Anzeige nach Umweltgesetzbuch (UGB) IV (§ 4 des Entwurfes) vor Betriebsaufnahme der Amateurfunkstelle an eine zuständige Landesimmissionsschutzbehörde zu senden, wo doch bereits eine Anzeige nach Telekommunikationsrecht (BEMFV) an die Bundesnetzagentur zu senden ist, sei zusätzlicher Verwaltungsaufwand und doppelte Belastung für die Funkamateure.

Dies ist einer der Punkte, die der Runde Tisch Amateurfunk am 19. Juni im Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Rahmen einer Verbändeanhörung zum Umweltgesetzbuch vortrug. Vertreter des BMU in der öffentlichen Anhörung sagten eine Lösung dieses Problems zugunsten der Funkamateure zu und gaben an, bereits in Kontakt mit dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft zu stehen. Der vollständige Wortlaut mit weiteren Themenpunkten wird als Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite unter service.darc.de/voinfo veröffentlicht.

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