Mit einem Organisationserlass vom 17. Dezember hat Bundeskanzlerin Angela Merkel Bezeichnungen und Zuständigkeitsbereiche von Ministerien geändert: das „Telekommunikationsrecht“ inklusive der Fachaufsicht über die Bundesnetzagentur wird nun vom Verkehrsministerium wahrgenommen. Dieses trägt die neue Bezeichnung „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“. Die oberste Zuständigkeit in Sachen Amateurfunk liegt somit bei Verkehrsminister Alexander Dobrindt von der CSU. Vormals war die Zuständigkeit beim Wirtschaftsministerium angesiedelt.