(22.04.2005/apf) Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am 20. April ihr Amtsblatt 7 veröffentlicht. Darin sind die laut Amateurfunkverordnung erforderlichen Einzelheiten zum Prüfungsverfahren, zu Prüfungsinhalten und -anforderungen, zur Umsetzung harmonisierter Regelungen der CEPT, Rufzeichenanwendung und zeitgleiche Nutzung von Rufzeichen an verschiedenen Standorten sowie der Rufzeichenplan und die Nutzungsbedingungen in den Frequenzbereichen oberhalb 444 GHz geregelt.
Weiterer Inhalt sind die Einzelheiten zur Bestellung von Prüfern und der Bildung von Prüfungsausschüssen. Zur Durchführung von Amateurfunkprüfungen und zur Rufzeichenzuteilung für fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen werden die betroffenen Kreise angehört. Die Mitglieder werden von der Stellungnahme des RTA an die RegTP informiert. Die Vorstandsinformation dazu mit dem vollständigen Wortlaut der Verfügungen finden Sie unter service.darc.de/voinfo.