Archiv Detailansicht

VGH Baden Württemberg, Leitsatz und Langtext zum Access-PLC-Urteil

Unter den folgenden zwei Punkten veröffentlicht der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden Württemberg den Leitsatz zum Urteil 1 S 234/11 zu ACCESS-PLC:

1. Von einem Access-PLC-Netz ausgehende elektromagnetische Störungen sind keine Störungen der Frequenzordnung im Sinn des § 64 Abs. 2 Satz 1 TKG.

2. Ein Funkamateur, der die Verpflichtung der Bundesnetzagentur erstrebt, gegenüber einem Unternehmen, das Internetzugänge über das Stromnetz mittels eines sog. Access-PLC-Netzes anbietet, Maßnahmen anzuordnen, um den ungestörten Empfang von Kurzwellenrundfunk und Amateurfunk in seiner Wohnung zu sichern, kann sein Begehren auf § 14 Abs. 6 Satz 2 Nr. 4 EMVG stützen.

Den Leitsatz und das komplette Urteil findet man unter: tinyurl.com/n4ekqc7 . Der  Langtext des Urteils ist sodann über den ebenso bezeichneten Button „Langtext“ u.a. als PDF-Datei abrufbar. Am Tage der Messungen, die dem Urteil gemäß Beweisbeschluss des VGH zugrunde liegen, konnte der Sachverständige keine elektromagnetischen Störungen feststellen, die der ACCESS-PLC-Anlage der Beigeladenen zuzuordnen seien.

Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X