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Vorstandswahlen im Distrikt Y sind ungültig

Die Wahlen zum Distriktsvorstand des DARC-Distrikts Brandenburg (Y) vom 22. September sind ungültig. Zu diesem Ergebnis kam der Vorstand des DARC e.V. in seiner Sitzung am 8. und 9. Dezember 2007. Von der Wahl im Distrikt Brandenburg war ein wahlberechtigter stellvertretender Ortsverbandsvorsitzender ausgeschlossen worden, wie die Prüfung des Einspruches durch den Vorstand des DARC e.V. ergab. Dieser Fehler ist zweifelsfrei ein Verstoß gegen § 12 Ziff. 5 der Satzung des DARC und des Punktes 2.4. der Wahlordnung des DARC.

In der Geschichte des DARC e.V. ist dieser Vorgang bislang einmalig. OM Norbert Kschiewan, DM3EF, hatte gegen die Wahl einen Einspruch an den Vorstand des DARC e.V. gerichtet. Der Vorstand des DARC e.V. hat einstimmig diesen Einspruch anerkannt. Die Entscheidung des Vorstandes des DARC e.V. hat weitreichende Auswirkungen. Der am 6. Oktober 2007 gewählte Vorstand des Distriktes Brandenburg ist nicht mehr im Amt. Die berufenen Referenten betrifft das nicht, da sie kein Wahlamt ausüben. Die Satzung des DARC e.V. sieht für solche Fälle vor, dass der Vorstand des DARC e.V. einen Beauftragten einsetzt, der den Distrikt zeitweilig führt, bis zu einer ordentlichen Wahl eines Distriktsvorstandes. Der Vorstand des DARC e.V. setzte Harry Radke, DB2HR, als beauftragten Distriktsvorsitzenden ein. OM Harry ist Mitglied im OV Frankfurt (Oder) (Y22). Diese Bestellung kollidiert nicht mit der Satzung des DARC e.V., weil Harry Radke kein Angestellter des DARC e.V. ist. Er kündigte an, dass die Distriktswahlversammlung Anfang März 2008 erfolgen soll und bittet alle Ortsverbandsvorsitzenden, die Referenten des Distriktsvorstandes, den Kassenwart und die Rechnungsprüfer, ihm in dieser ungewöhnlichen Situation zur Seite zu stehen. Die Beauftragung endet mit der Wahl eines Distriktsvorstandes.

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