DL3OCL meldete die Störungen der Bundesnetzagentur, die daraufhin Messungen vornahm und dem Besitzer den weiteren Betrieb des Fernsehgerätes untersagte. Der Hersteller bestreitete dagegen, dass das Gerät stört. Man bot dem Kunden jedoch an, das Gerät gegen ein gleichwertiges auszutauschen. Im Beitrag zu Wort kommen außerdem der DARC-EMV-Referent Ulfried Ueberschar, DJ6AN, und ein Sprecher der Bundesnetzagentur.