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Zeitlich befristeter Zugang im 70-MHz-Bereich

Mit einem Schreiben vom 12. März bekräftigt der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) seine Bitte um einen zeitlich befristeten Zugang im 70-MHz-Bereich. Bereits am 10. November 2014 wurde dieser Zugang zusammen mit neuen Regelungen im 50-MHz-Bereich beantragt. Während die neuen Regelungen auf 50 MHz durch Amtsblattmitteilung Mitteilung Nr. 1523/2014 genehmigt wurden – siehe dazu auch die Vorstandsinformation Nr. 12/2014 – blieb ein befristeter Zugang auf 70 MHz bis jetzt unerwähnt.

Das neuerliche Schreiben ist nun als Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite erschienen.

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