Archiv Detailansicht

Zuwendungen von DARC-Untergliederungen für DFMG-Standorte des VFDB

DARC

In einer aktuellen Vorstandsinformation wird über Zuwendungen von Untergliederungen des DARC e.V. für DFMG-Standorte des VFDB e.V. informiert. Über den Sachverhalt hat der DARC-Vorstand unter Verzicht auf Form und Fristen beschlossen.

1. Für Zuwendungen über das Spendenkonto des DARC e.V. für DFMG-Standorte des VFDB e.V. werden keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt. Der Betrag wird mit einem erklärenden Hinweis an den Spender zurückgeführt. 2. Direkte Unterstützungszahlungen von Konten des DARC e.V. und dessen Untergliederungen für DFMG-Standorte des VFDB e.V. sind unzulässig. Mögliche Unterstützungszahlungen dürfen nur unter Nennung des zu unterstützenden Rufzeichens auf ein DARC-Sammelkonto erfolgen. Diese Gelder werden dann monatlich direkt an das Hauptkonto des VFDB e.V. weitergeleitet. Den vollständigen Wortlaut lesen Sie in einer Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite unter https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/.

Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X