1. Für Zuwendungen über das Spendenkonto des DARC e.V. für DFMG-Standorte des VFDB e.V. werden keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt. Der Betrag wird mit einem erklärenden Hinweis an den Spender zurückgeführt. 2. Direkte Unterstützungszahlungen von Konten des DARC e.V. und dessen Untergliederungen für DFMG-Standorte des VFDB e.V. sind unzulässig. Mögliche Unterstützungszahlungen dürfen nur unter Nennung des zu unterstützenden Rufzeichens auf ein DARC-Sammelkonto erfolgen. Diese Gelder werden dann monatlich direkt an das Hauptkonto des VFDB e.V. weitergeleitet. Den vollständigen Wortlaut lesen Sie in einer Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite unter https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/.