Funktioniert die Marktaufsicht in Deutschland? Grundsätzlich kann die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Ermessensspielraum bei der Entnahme von Produkten sehr weit auslegen. Zudem hat ein exemplarischer Fall gezeigt, dass Zweifel angebracht sind, wenn Messungen durch die Marktaufsicht vorgenommen werden.
PLC-Gerät im „Leerlauf“ gemessen
PLC-Modems werden in Haushalten dazu genutzt große Datenmengen auf Stromleitungen von Steckdose zu Steckdose zu übertragen. Funkamateure haben leidvolle Erfahrungen damit gemacht, denn der Betrieb von PLC-Geräten kann massiv den Funkempfang beeinträchtigen. Betroffen sind aber auch andere Funkdienste, beispielsweise der Kurzwellen-Rundfunkempfang. Dipl.-Phys. Thilo Kootz, wissenschaftlicher Mitarbeiter des DARC, hatte vergangenes Jahr ein solches Produkt der Marktaufsicht, bzw. der BNetzA als zuständige Behörde gemeldet. „Die Agentur kam zu dem Ergebnis, dass alle Normenvorgaben eingehalten werden“, sagt Thilo Kootz, „unsere Voruntersuchungen haben aber an einem baugleichen Gerät Werte, die rund 100fach über dem Grenzwert lagen, zu Tage gefördert“. Die Messprotokolle sollten Klarheit bringen. Aber erst mit einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhielt der DARC nach langer Zeit schließlich Einblick in das Messprotokoll, welches immer noch viele Fragen offen lässt. Der Vergleich ergab – die BNetzA als Marktaufsichtsbehörde hatte das Gerät teilweise im Stand-by-Betrieb gemessen, also im Leerlauf, wenn keine Daten ausgetauscht werden. Ein fragwürdiges Vorgehen meint auch Thilo Kootz: „Ein ausgeschalteter Rasenmäher verstößt auch nicht gegen die Lärmschutzverordnung. Ein solches Messverfahren wäre ein Freibrief für tausende weitere Geräte, die so nicht auf unseren Markt kommen dürfen.“
Transparenz, Mangelware in der Marktaufsicht?
Nicht nur dieses Vorgehen bei der Messung ist fragwürdig, auch die Auswahl, welche Produkte genau überprüft werden. Es existieren keine transparenten Kriterien, an die sich die Marktaufsichtsbehörden halten müssen. So könnten gezielt Produkte umgangen werden, aus Angst vor juristischen Auseinandersetzungen. Auf dem Forum Marktaufsicht hatte der DARC bereits vor zwei Jahren mit großer Unterstützung von Seiten klein- und mittelständischer Unternehmen aus Deutschland mehr Transparenz in der Marktaufsicht gefordert. Bisher ohne Resonanz. Die einzige Alternative ist derzeit, kritische Produkte selbst zu melden und die Marktaufsicht zu ermuntern, etwas zu unternehmen. Und auch dann erhält man, wie der Fall zeigt, die Messergebnisse erst zögerlich. Bürgernähe geht anders.
Bedenklich ist auch Folgendes. Der DARC hat seinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Zusendung der Messprotokolle damit begründet, dass ein allgemeines öffentliches Interesse an einem Schutz der Funkdienste und dem Recht der Informationsfreiheit besteht. Die BNetzA als Marktaufsichtsbehörde hat diese Begründung jedoch zurückgewiesen. Der DARC musste deshalb Klage gegen die Behörde einreichen, um diesen Sachverhalt zweifelsfrei überprüfen zu lassen.
In der aktuellen CQ DL 3/2014 ist auf Seite 38 ein ausführlicher Beitrag von Thilo Kootz, DL9KCE, Ulfried Ueberschar, DJ6AN, und Stefan Hüpper, DH5FFL, zu dem Thema nachzulesen.