Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)

§ 2 Begriffsbestimmungen

Auzug aus Paragaf 2

Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste,

Funkamateure demonstrierten ihre Kommunikationsmöglichkeit

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Dies demonstrierten am Samstag, den 29.07.2023, ein Dutzend Funkamateure aus unterschiedlichen Ortsverbänden Deutschlands unter fachlicher Anleitung von OM Oliver Schlag DL7TNY vom Referat Notfunk und Katastrophenschutz des DARC.

Beteiligt waren auch Vertreter von Katastrophenschutz und Feuerwehr des Unstrut-Hainich-Kreises.

Vom DARC kam dafür spezielle Technik in einem Materialanhänger, um die Kommunikation an den kritischen Punkten in unserem Kreis, auch bei Ausfall bestehender Kommunikationsmittel, zu realisieren.

Im Kreisgebiet wurden dazu 9 Kommunikationsstandorte ausgewählt und die Technik durch die OM's aufgebaut und in Betrieb genommen. Dafür stellte die Feuerwehr Mühlhausen auch ihre große Drehleiter zur Verfügung.

Neben der zentralen Leitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Mühlhausen wurde auch die Feuerwache in Bad Langensalza, das Hufeland Klinikum in Mühlhausen und Bad Langensalza, die Feuerwache in Schlotheim und die Rettungswache Katharinenberg angesteuert.

Nach ca. vier Stunden Arbeit war von Katharinenberg bis zur Feuerwehr in Bad Langensalza ein großes Datennetz gespannt, über welches unter anderem die Standorte miteinander hätten telefonieren können. Leider musste die Übung vor der Demonstration der Telefonie zwischen den Standorten abgebrochen werden, da ein herannahendes Gewitter die Arbeit an Antennen auf den Dächern über den Städten zu gefährlich werden ließ. Die Vertreter des Kreises zeigten sich über die Motivation, Fähigkeiten und Technik der Funkamateure jedoch sehr beeindruckt und haben weitere Gespräche und Übungen bereits zugesagt.

Die örtlichen Vertreter von Katastrophenschutz und Feuerwehr waren von der Leistungsfähigkeit der Anlagen und von der hohen Einsatzbereitschaft der beteiligen OM's sehr angetan und sprachen uns ein großes Lob aus. Um die Funktionalität der Anlagen und das Zusammenspiel noch weiter zu verbessern, sollten weitere Aktionen dieser Art folgen.

Fotos: Wolfgang Vogler - DG0ONU

Informationen des DARC-Notfunkreferates

CoA-Frequenzen international (in LSB)
IARU-Region123
[MHz]3.7607.0603.600
[MHz]7.1107.2407.110
[MHz] 7.290 
    

 

Weltweit (in USB)
    
14.30018.16021.360MHz
    

 

Notfunkfrequenzen national (in DL)
 
3.643 MHz (LSB)
Diese Frequenz wird auch für Notfunkrundspruch und -runden verwendet!
 
144.260 MHz (USB)Anruffrequenz (national)
145.500 MHz (FM)Anruffrequenz (international)
433.500 MHz (FM)Anruffrequenz (international)

 

Notfunkfrequenzen

 

Notrufe können auf jeder Frequenz abgesetzt werden und grundsätzlich wird jede Frequenz, auf der „echter“ Notfunkverkehr abgewickelt wird, zur Notfunkfrequenz, die von jedem anderen Funkverkehr freigehalten werden muss. Um Stationen, die einen Notruf absetzen müssen, eine größere Chance zu geben, gehört zu werden und kompetente Gegenstationen zu finden, die einen Notruf richtig aufnehmen und weiterleiten können, wurden von den Amateurfunkverbänden der IARU sogenannte Center of Activity (CoA) für den Notfunk festgelegt. Stationen, die sich mit Notfunk befassen und auskennen, sollten auf oder in der Nähe dieser Frequenzen zu finden sein. Das werden vorwiegend Clubstationen von Notfunkgruppen, aber auch Einzelstationen mit Notfunkerfahrung sein. Regelmäßige Runden von Notfunkstationen, NotfunkRundsprüche und Übungsverkehr von Notfunkgruppen sollten deshalb auf oder in der Nähe der CoA-Frequenzen stattfinden. In Zeiten ohne aktuelle Gefahren gibt es allerdings keinen regelmäßigen Wach- oder Monitordienst auf den CoA-Frequenzen für Notfunk.

 

Die IARU hat bei der Festlegung der CoA-Frequenzen für Notfunk die unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen der drei Regionen berücksichtigt, was zu teilweise unterschiedlichen Notfunk-CoAFrequenzen in den drei IARU-Regionen führte. Neben den Notfunk-CoA-Frequenzen für die Kurzwellenbänder, die von den IARU-Gremien weltweit festgelegt wurden, gibt es eine Reihe von nationalen oder regionalen Festlegungen von Frequenzen für Notfunk-Aktivitäten. Das gilt vor allem für Frequenzen für den Nahbereich, also die unteren Kurzwellenbänder und VHF und UHF.

 

Für lokale oder regionale Ereignisse und Notrufe sollten auch die örtlichen OV-Frequenzen berücksichtigt werden.

 

Notfunkfrequenzen der Nachbarländer sind auf den Internet-Seiten des jeweiligen nationalen Amateurfunkverbands oder auf der Internet-Seite der IARU Region1 www.iaru-r1.org unter „Emergency Communications“ – „Emergency Communications Frequencies“ zu finden.

 

Quelle: Notfunkreferat des DARC e.V.

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