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      BNetzA veröffentlicht Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland

      BNetzA

      Mit der Verfügung 53/2024 hat die Bundesnetzagentur den „Rufzeichenplan für den Amateurfunk in Deutschland“ im Amtsblatt 8/24 vom 24. April veröffentlicht. Die PDF-Datei mitsamt Verfügung und Rufzeichenplan ist wie folgt abrufbar (ab Seite 392): www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/AmtsblattPublikationen/Amtsblatt/Einzeldownloads/amtsblatt_08_2.html .

      Die Neufassung des Rufzeichenplans war erforderlich geworden, nachdem die Amateurfunkverordnung am 23. Juni 2023 geändert wurde und nun alsbald am 24. Juni 2024 in Kraft treten wird. Zu gleichem Datum erlangt der neue Rufzeichenplan seine Gültigkeit. Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) wurde im Vorfeld nicht, wie sonst üblich, in einer Anhörung miteingebunden, sondern wurde ebenso von dieser Verordnung überrascht wie viele andere. Der RTA hat sich bereits mit einem umfangreichen Fragenkatalog zu dem neuen Rufzeichenplan an die BNetzA gewandt. „Es gibt sehr viele Kritikpunkte zu dem neuen Rufzeichenplan“, so der RTA Vorsitzende Christian Entsfellner, DL3MBG. Sobald dem RTA die Antwort von der BNetzA vorliegt, werden wir diese veröffentlichen. Bei den Kritikpunkten handelt es sich um folgende Punkte: Privilegierte Clubrufzeichen für BOS-Angehörige, massive Einschränkung bei der Vergabe von Sonderrufzeichen, Neuordnung von Remotebetrieb und unzulässige Suffixe.

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