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Verfahren zur Zuteilung von Clubstationsrufzeichen mit einstelligem Suffix

(30.06.2005/js) Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat im Amtsblatt vom 29. Juni als Mitteilung 151/2005 das Verfahren zur Zuteilung von Clubstationsrufzeichen mit einstelligem Suffix veröffentlicht. Beigefügt ist ein Formblatt sowie Hinweise zum Ausfüllen. Anträge sind an die RegTP-Außenstelle Mühlheim zu richten, Rufzeichenwünsche kann man angeben. Für Mehrfachanträge auf ein Call oder zeitgleichen Eingang ist die Vergabe per Losentscheid geregelt. Zunächst ist die Zuteilung auf fünf Jahre befristet. Weitere Informationen unter www.regtp.de.

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